“diese [die Klägerin] hat vergessen, dass die Gewalt in der Beziehung von der Klägerin ausging.”

“Dieser [der Täter] akzeptiert das Annäherungsverbot.”

“Dieser [der Täter] wird sich in Zukunft daranhalten [sic], dass man getrennte Wege geht.” - 15.03.2024

“Sie [die Klägerin] hat unter Angabe der wissentlich falschen Darstellungen nicht nur auf die Tränendrüse gedrückt, sondern im Internet/den sozialen Netzwerken mit dieser doch eher erfundenen Geschichte zu Spenden aufgerufen, um sich hier bereichern zu können.”

“Es ist nicht ersichtlich, warum die Türklinke ausgetauscht werden musste.”

“Ich [der Täter] verlasse meine Wohnung aus Angst vor ihr nicht mehr.”

“Auf uns wirkte er [der Täter] nicht aggressiv.”

“Schließlich lässt diese [die Antragsstellerin] keine Gelegenheit aus, die Tat meines Mandanten in Geld umzumünzen”

“Tatsächlich hat der Antragsgegner unter häuslicher Gewalt unter der Antragstellerin gelebt.”

“Es ist auch so, dass die Antragstellerin offensichtlich willkürlich diesen Antrag [auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i. V. m. § 890 ZPO] gestellt hat.”